Teilnahmebedingungen Clubmeisterschaft 2025
1). Es darf nur für den MRSC-Gunskirchen oder im eigenen Namen genannt werden. Nicht für ein anderes Team oder anderen Club, bei Unklarheiten
zählt die Nennung.
2.) Clubneuaufnahmen erhalten im Aufnahmejahr keine Clubförderungen.
3.) Der MRSC-Aufkleber am Motorrad muss vorhanden sein. Aufkleber werden an unsere Rennfahrer jederzeit gratis abgegeben.
4.) Ergebnisse aus den Youngtimer-Klassen werden berücksichtigt und zählen zur MRSC-Clubmeisterschaft.
5.) Bei Doppelstartern wird jede Klasse voll berücksichtigt und gewertet.
6.) Die Wertung erfolgt nach Gleichmäßigkeit. Die höchsten Punkte bekommt der Fahrer mit der geringsten Zeitdifferenz bei der Veranstaltung,
gerechnet von allen gestarteten MRSC-Fahrern in allen Klassen. Beispiel: 8 Starter – geringste Zeitdifferenz = 8 Punkte höchste Zeitdifferenz = 1 Punkt.
Jeder Rennteilnehmer erhält somit mindestens 1 Punkt
7.) Bergrennen, die im Rahmen der österreichischen Bergmeisterschaft ausgetragen werden (Landshaag und Julbach) werden Clubintern auf
Gleichmäßigkeit gewertet und zählen zur MRSC-Clubmeisterschaft.
8.) Der Fahrer muss bei diesen Rennen auch tatsächlich gestartet sein.
9.) Bei Punktegleichstand entscheiden am Ende die besseren Platzierungen.
10.) Jene ClubclassicfahrerInnen die sich im Endklassement der Meisterschaft unter den Besten 2/3 (66,6 %) befinden erhalten eine Clubförderung.
Berechtigt dazu sind nur diejenigen die ihren Clubbeitrag für das laufende Jahr ordnungsgemäß bezahlt haben.
11.) Als Clubleistungen stehen für alle ClubfahrerInnen das Clubzelt sowie das weitere vorhandene Equipment zur Verfügung und kann je nach dessen
Verfügbarkeit kostenlos ausgeliehen werden.
12.) Das Ergebnis der Rennen kann bei auftretenden Unklarheiten im Zusammenhang mit der MRSC-Clubwertung, von den ClubfahrerInnen bis
spätestens 31.10.2025, in schriftlicher Form beeinsprucht werden. In 1. Instanz wird dann von den MRSC-Sportwarten bis zum nächsten stattfindenden
Clubabend eine Entscheidung verlautbart. Wenn diese Entscheidung von allen Beteiligten akzeptiert wird, ist die Angelegenheit erledigt. Sollte es
aber zu keiner akzeptablen Lösung für die Beteiligten kommen, dann werden zu deren endgültigen Entscheidung in 2. Instanz die Schlichtungs-
einrichtung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und der Statuten des MRSC-Gunskirchen nach § 15 einberufen. Die Teilnahme an der MRSC-Club-
meisterschaft ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Teilnahme an der Clubmeisterschaft werden die genannten Bedingungen akzeptiert!